Häufig gestellte Fragen
Auf dieser Seite beantworten wir die häufigsten Fragen rund um unserer Praxis. Wenn Sie auch da keine Antwort finden, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns via Kontaktformular.
Wenn Ihr Arzt Ihnen Physiotherapie verordnet hat, werden die Behandlungskosten von ihrer Grundversicherung getragen. Bitte beachten Sie, dass der Behandlungsbeginn spätestens fünf Wochen nach der Ausstellung des Verordnungsformulares erfolgen muss.
Nebst der Verordnung benötigen wir von Ihnen bei der ersten Behandlung die Krankenkassenkarte oder bei Unfall den Unfallschein mit der Schaden-Nummer und falls vorhanden: Röntgenbilder und Berichte von diagnostischen Untersuchungen. Sie helfen uns, Sie bestmöglichst zu behandeln.
Eine physiotherapeutische Behandlungssitzung dauert in unserer Praxis 25-30 Minuten. Ausnahmen sind die Lymphdrainagebehandlungen und komplexe neurologische Behandlungen, diese dauern ca. 45-50 Minuten.
Eine Behandlungsserie umfasst maximal neun Therapiesitzungen. Ist das Therapieziel erreicht, kann die Behandlung vorher abgeschlossen werden. Eine Verlängerung der Therapie ist in Absprache mit dem zuweisenden Arzt möglich.
Ärztliche Verordnung, vorhandene Röntgenbilder oder Auswertungen von diagnostischen Untersuchungen, Krankenkassenkarte oder bei Unfall den Unfallschein, persönliche Agenda für Terminabsprache.
Zur ersten Therapiesitzung können Sie in Ihren gewohnten Kleidern kommen. Falls bequeme Sportkleidung angebracht ist, wird Ihre Physiotherapeutin Ihnen das mitteilen.
Terminänderungen müssen bis spätestens 24 Stunden vorher telefonisch (062 823 81 67) oder per E-Mail (info@physiotherapie-schubien.ch) mitgeteilt werden. Termine, die zu spät abgesagt oder nicht wahrgenommen werden, müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.
Ja, Sie können unser ganzes Therapieangebot auch als Selbstzahler nutzen. Wir bitten Sie bei Abrechnung über die Zusatzversicherung jeweils vorgängig abzuklären, ob die Kosten von der Versicherung übernommen werden.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob die Kosten der Rückbildungskurse unserer Praxis übernommen werden.
Ja, wir sind bei Fitnessguide zertifiziert (3 Sterne – Full Time Care).
Hier finden Sie eine Auflistung sämtlicher Krankenkassen, welche Präventionsbeiträge an Ihr Fitness-Abo leisten. Bitte erkundigen Sie sich vorgängig bei Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen Sie einreichen müssen, um von der Leistung zu profitieren.
Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass frühzeitiges Krafttraining durchaus sinnvoll sein kann. Dies vor allem bei gesundheitlichen Problemen, nach Unfällen und Krankheiten, bei Ambitionen im Leistungssport oder für die Fitness. Wichtig ist dabei, dass viel Wert auf eine professionelle Einführung, sowie auf die korrekte Ausführung der Übungen gelegt wird.
In der medizinischen Trainingstherapie trainieren Sie unter der fachlichen Anleitung unserer Physiotherapeutinnen an den Geräten in unserem Fitnessbereich. Das zielgerichtete, therapeutisch geführte Training hat zum Ziel, nach Verletzungen, Operationen oder Überlastungen die Belastbarkeit für den Alltag und den Sport wiederzuerlangen. Die MTT erfolgt ausschliesslich auf ärztliche Verordnung und wird von Ihrer Grundversicherung getragen.
Bei längerer Abwesenheit, gewähren wir den folgenden Time-Stop: 3 Monatsabo – 1 Woche, 6 Monate – 3 Wochen, 12 Monate – 6 Wochen. Die Abwesenheit muss im Voraus angemeldet werden und kann nur wochenweise bezogen werden. Bei Krankheit, Unfall, Militär wird die Zeit gemäss Zeugnis bzw. Marschbefehl gutgeschrieben.
Die Kursabos für Pilates bzw. Faszien-Pilates gelten für 3 Monate. Bei Krankheit oder Ferien, welche länger als zwei Wochen andauern, kann bei der Kursleitung im Voraus ein Time Stop beantragt werden. Lektionen, welche aufgrund von Feiertagen oder Absenzen der Kursleitung nicht stattfinden, werden nachgeholt.
Als Absenz gelten Absagen die uns mindestens 24 Std. vor Kursbeginn mitgeteilt wurden (Anruf/Combox 062 823 81 67 oder per E-Mail info@physiotherapie-schubien.ch). Es sind maximal zwei Absenzen möglich.
Nicht besuchte Lektionen können nicht nachgeholt werden und werden nicht rückerstattet.
Nein, diese Dienstleistung bieten wir nicht an.
Ob Ihre Massage von der Krankenkasse übernommen wird und in welcher Höhe, ist von Ihrer ganz persönlichen Zusatzversicherung abhängig. Die Massage ist therapeuten- und nicht praxisabhängig. Bitte klären Sie bei Ihrer Krankenkasse vorgängig ab, welche Leistung (klassische od. medizinische Massage) von Ihrer Zusatzversicherung anerkannt ist und geben Sie uns dies zusammen mit dem Namen Ihrer Krankenkasse dann bei der Terminvereinbarung an.